Hilfen zum selbstständigen Wohnen bieten die Möglichkeit einer ambulanten Betreuung in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft. Diese Hilfen umfassen unter anderem Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, bei der Strukturierung des Alltags, bei der Freizeitgestaltung, bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung und beim Aufbau einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensperspektive. Rechtsgrundlagen für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ist die „Eingliederungshilfe“, die im SGB IX geregelt ist.
Auf einem ehemaligen Bauernhof finden Menschen mit seelischer Beeinträchtigung und/oder Suchterkrankung ein Zuhause, die sich in einer ländlichen Umgebung wohlfühlen. Im Wohnhaus sind vier Einzelzimmer vorhanden.
Flutbedingt erfolgte Ende 2021 der Umzug zweier Wohngemeinschaften von Bad Münstereifel-Schönau in eine gemeinsame Wohngemeinschaft nach Pesch. Hier finden im ruhigen Ortskern sechs Menschen mit seelischer Beeinträchtigung und/oder Suchterkrankung mit Nähe zu den Städten Nettersheim und Bad Münstereifel einen Wohn- und Betreuungsplatz.
Am Ortsrand von Bad Münstereifel-Nöthen wird die Unterstützung für fünf Personen in idyllischer und naturnaher Umgebung angeboten.
Der Wohnbereich wurde im Jahr 2020 renoviert, komplett neu möbliert und erstmalig als Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft bezogen.
Ab 2025 wurde die WG von drei auf fünf Plätze erweitert und der zusätzliche Wohnraum umfassend renoviert.
Neben der Betreuung in Wohngemeinschaften besteht auch die Möglichkeit einer individuellen Betreuung im Rahmen von Fachleistungsstunden in der eigenen Wohnung.

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Ambulant Betreutes Wohnen

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